Honorar und Abrechnung
Informationen zur Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen
Meine Praxis ist eine psychotherapeutische Privatpraxis. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Je nach Versicherungsstatus und individuellen Vertragsbedingungen können die Kosten einer Psychotherapie von unterschiedlichen Kostenträgern ganz oder teilweise übernommen werden.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel im Rahmen der jeweils vereinbarten Tarifleistungen übernommen.
Der Umfang der Kostenübernahme kann je nach Versicherung und Tarif variieren. Insbesondere können Regelungen zur Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen, zur Höhe der Erstattung und zu erforderlichen Anträgen bestehen.
Bitte informieren Sie sich deshalb vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte Personen, beispielsweise Beamtinnen und Beamte sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige, können die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen der geltenden Beihilfevorschriften erstattet bekommen.
Die Beihilfe übernimmt die Kosten entsprechend dem individuellen Beihilfebemessungssatz und den jeweiligen Voraussetzungen. Der verbleibende Anteil kann gegebenenfalls über eine private Krankenversicherung abgesichert sein.
Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Beihilfestelle, welche Voraussetzungen und Antragsverfahren gelten.
Heilfürsorge
Auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen können Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Dazu zählen beispielsweise Angehörige der Polizei, der Bundespolizei, der Feuerwehr oder der Bundeswehr.
Eine Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen ist je nach zuständigem Heilfürsorgeträger und den geltenden Regelungen möglich. Häufig ist hierfür eine vorherige Genehmigung erforderlich.
Bitte klären Sie vor Aufnahme der Behandlung mit Ihrer zuständigen Stelle, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden können.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – Kostenerstattungsverfahren
Auch gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen.
Grundlage hierfür kann das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V sein. Es kommt insbesondere dann infrage, wenn eine notwendige psychotherapeutische Behandlung nicht rechtzeitig bei einer zugelassenen Vertragspsychotherapeutin oder einem Vertragspsychotherapeuten begonnen werden kann.
Voraussetzung ist in der Regel, dass ein entsprechender Behandlungsbedarf besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenerstattung erfüllt sind.
Bitte setzen Sie sich vor Beginn einer Behandlung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären Sie die individuellen Voraussetzungen. Gerne kann ich Sie beim Beantragungsprozess unterstützen und Ihnen auf Anfrage eine Beschreibung der genauen Schritte schicken. Hier finden Sie darüber hinaus weitere Informationen zur Kostenerstattung.
Selbstzahlung
Selbstverständlich können Sie die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung auch selbst übernehmen.
In diesem Fall ist keine vorherige Benachrichtigung einer Versicherung erforderlich. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,5-fachen Steigerungssatz nicht (153,02€). Eventuell können weitere Kosten durch den Einsatz von Fragebögen etc. entstehen.
Was sollten Sie vor dem ersten Termin beachten?
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrem jeweiligen Kostenträger über die Bedingungen der Kostenübernahme. Dazu gehören insbesondere:
- Ist eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis erstattungsfähig?
- Ist eine vorherige Antragstellung oder Genehmigung erforderlich?
- Wie viele Sitzungen werden übernommen?
- In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
- Ist eine bestimmte Form der Antragstellung oder ein Gutachterverfahren vorgesehen?
Bei Fragen zum organisatorischen Ablauf können Sie mich gerne vorab per E-Mail kontaktieren.
Honorar Coaching
Das psychologische Coaching ist eine eigenständige Leistung außerhalb der psychotherapeutischen Krankenbehandlung. Es wird keine Diagnose vergeben. Die Kosten werden daher nicht von Krankenversicherungen oder Beihilfestellen übernommen und sind selbst zu tragen, sofern keine andere Kostenübernahme, beispielsweise durch den Arbeitgeber, vereinbart wurde. Bis zu einem gewissen Satz kann man die Kosten in der Regel als Gesundheitskosten steuerlich geltend machen. Das Honorar bei Coaching wird individuell bemessen. Ich biete sowohl einzelne Coaching Gespräche als auch Pakete an. Für genauere Informationen sende ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag per E-Mail zu.